Den lokalen Partnerschaften für Demokratie stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds, in Höhe von über 52.000 € zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können.

LogoÜber die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen entscheidet ein Begleitausschuss, der als strategisch handelndes, zentrales Gremium bei der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ fungiert.

Die Fach- und Netzwerkstelle der „Partnerschaften für Demokratie“ in Bitterfeld-Wolfen: "Stadt mit Courage leben" unterstützt sie bei der Planung und Beantragung von Projekten. Sie ist der zentrale Ansprechpartner für alle am Aktions- und Initiativfond Interessierte.

Mögliche förderfähige Maßnahmen können sein: Anträge sind in schriftlicher und digitaler Form unter der Verwendung des Antragsformulars an die externe Fachstelle zu richten. Der Begleitausschuss tagt zu festen Zeiten im Jahr. Im Vorfeld müssen die Anträge inhaltlich und mit Hinblick auf die Kostenkalkulation geprüft werden, woraus sich eine Entscheidungsempfehlung für den Begleitausschuss ergibt.

Stichtage und Termine für 2023 werden rechtzeitig bekannt gegegeben.

Frist zu Antragstellung Sitzung des Begleitausschusses