Der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. hat ein umfassendes Informationspapier zur Umsetzung des BKiSchG zusammengestellt. Dies kann auf der Website des KJR heruntergeladen werden.

Durch das zum am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wurde:

das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) geschaffen,
das Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert,
weitere Gesetze verändert.

Für die Jugendverbände relevant sind vor allem die Änderungen der §§ 72a, 74 und 79a KJHG.