„Verantwortung ändert Zukunft, denn zweite Chancen zählen.“
Mit der Übergabe des Zuwendungsbescheids am 13.05.2026 durch die Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat der Verein Jugendclub 83 e.V. in Bitterfeld-Wolfen die verantwortungsvolle Aufgabe übernommen mit dem Aufbau eines Schülergerichts im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu beginnen.
„Schülergerichte sind ein wirksames Instrument der Kriminalprävention: Jugendliche übernehmen Verantwortung, lernen, Konflikte auf rechtsstaatliche Weise zu lösen und stärken damit ihr Rechtsbewusstsein, erklärt Ministerin Franziska Weidinger.
Weiter sagt die Ministerin: „Mein Dank gilt allen Beteiligten, die dieses Projekt vor Ort mit Leben füllen werden".
Damit dies gelingt braucht es ein starkes Netzwerk von Akteur:innen.
Mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld wächst das landesweite Netzwerk der Schülergerichte weiter. Dabei übernimmt das AGZ Harz eine zentrale fachliche und qualitätssichernde Funktion. Der Verein Anti-Gewalt-Zentrum Harz e.V. gründete 2007 das erste Schülergremium. Die Schülerrichter haben seitdem bereits mehrere Hundert Fälle bearbeitet.
Das Team des Vereins Jugendclub 83 e.V. freut sich auf die Zusammenarbeit mit dem AGZ Harz beim Aufbau des Projekts „Schülergremium“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Worum geht es?
Das Schülergremium verfolgt einen pädagogischen, partizipativen Ansatz der präventive und intervenierende Elemente beinhaltet.
Für die Akteur:innen des Landkreises bietet das Projekt einen innovativen Baustein im Bereich der Jugendhilfe, Prävention und Diversion.
Polizei, JuBP (Jugendberatungsstelle der Polizei), Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft, Schulleiter:innen, Schulsozialarbeiter:innen, Sozialarbeiter:innen aus Jugendeinrichtungen und weitere Akteur:innen arbeiten dabei eng zusammen und schaffen gemeinsam ein abgestimmtes Verfahren, das pädagogische Wirkung mit rechtlicher Verbindlichkeit vereint.
Ziele des Schülergremium:
Das Schülergremium verfolgt das Ziel, jugendlichen Beschuldigten im Rahmen eines erzieherischen Diversionsverfahrens die Möglichkeit zu geben, sich aktiv und eigenverantwortlich mit ihrem Fehlverhalten auseinanderzusetzen. Durch den Dialog auf Augenhöhe sollen Einsicht, Verantwortungsübernahme und die Bereitschaft zur Wiedergutmachung gefördert werden.
Darüber hinaus verfolgt das Schülergremium folgende Ziele:
- Förderung der Verantwortungsübernahme
- Vermeidung weiterer Straftaten
- Stärkung sozialer Kompetenzen
- Förderung demokratischer Teilhabe
- Stärkung des Rechtsbewusstseins
- Förderung von Wiedergutmachung statt Bestrafung
- Stärkung der Zivilgesellschaft
Langfristig trägt das Schülergremium dazu bei, eine Kultur der Verantwortung, des respektvollen Miteinanders und der konstruktiven Konfliktlösung zu fördern. Es verbindet Prävention, Partizipation und Resozialisierung und stärkt sowohl die Persönlichkeitsentwicklung der beteiligten Jugendlichen als auch das Vertrauen in rechtsstaatliche und demokratische Werte.
Mitglieder des Schülergremium
Die Mitglieder des Schülergremiums übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe im Rahmen eines erzieherischen Diversionsverfahrens. Sie begleiten jugendliche Beschuldigte aus einer Peer-to-Peer-Perspektive und tragen dazu bei, Verantwortung, Einsicht und Wiedergutmachung zu fördern.
Dafür sollten sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
- zu Beginn der Ausbildung zwischen 14 und 17 Jahre alt
- Interesse an gesellschaftlichem Engagement und der Mitgestaltung eines verantwortungsvollen Miteinanders.
- Bereitschaft, sich für die Tätigkeit im Schülergremium ausbilden und fortbilden zu lassen.
- Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, regelmäßig an Gremiumssitzungen sowie Reflexions- und Austauschtreffen teilzunehmen.
- Offenheit, Empathie und die Fähigkeit, anderen Menschen respektvoll und vorurteilsfrei zu begegnen.
- Kommunikationsfähigkeit sowie die Bereitschaft zuzuhören und konstruktive Fragen zu stellen.
- Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheit im Umgang mit vertraulichen Informationen.
- Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft, Entscheidungen gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Gremiums zu treffen.
- Die Fähigkeit, zwischen Person und Tat zu unterscheiden und den Jugendlichen wertschätzend zu begegnen, ohne das begangene Fehlverhalten zu relativieren.
Die Mitglieder des Schülergremiums sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst. Sie handeln nicht als Richterinnen oder Richter im rechtlichen Sinne und verfügen über keinerlei richterliche Entscheidungsbefugnisse.
Sie verhängen keine Strafen, sondern erarbeiten gemeinsam mit dem jugendlichen Beschuldigten geeignete Maßnahmen, die eine erzieherische Wirkung entfalten, Verantwortung fördern und eine erneute Straffälligkeit möglichst verhindern sollen.
Die Mitglieder verstehen sich als neutrale Gesprächspartner auf Augenhöhe. Sie begleiten den Beschuldigten dabei, die Folgen seines Handelns zu reflektieren, Verantwortung zu übernehmen und Möglichkeiten der Wiedergutmachung zu entwickeln.
Sie arbeiten in festen Teams, die schulübergreifend zusammengesetzt sind, um unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven einzubringen. Die Einsätze erfolgen rotierend nach Koordination durch die Projektverantwortliche des Vereins.
Regelmäßige Fortbildungen, Supervisionen sowie Reflektions- und Erfahrungsaustausche sichern die Qualität der Arbeit, stärken die Handlungskompetenz der Mitglieder und bieten Raum, Erfahrungen zu besprechen sowie die eigene Rolle kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Mitglied des Schülergremiums werden
Datei folgt
Voraussetzungen um als Täter das Schülergremium zu nutzen:
- der Beschuldigte und der gesetzliche Vertreter müssen einverstanden sein (Grundsatz der Freiwilligkeit der Einwilligung in die Teilnahme an dem Projekt gilt bis zum Abschluss des Verfahrens)
- der Beschuldigte muss geständig und der Sachverhalt geklärt sein (das Schülergremium führt keine Beweisaufnahme durch)
- in der Regel nur Ersttäter
- Täterpersönlichkeit und Tat dürfen der Zuweisung zum Projekt nicht entgegenstehen (endgültige Entscheidung darüber, wer am Projekt teilnimmt, obliegt der Staatsanwaltschaft)
Das Schülergremium aus der Perspektive des Landes Sachsen-Anhalt
Das Schülergremium ist ein kriminalpädagogisches Präventionsprojekt für straffällig gewordene Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Als erzieherische Maßnahme gemäß § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ergänzt es das bestehende Diversionsangebot in Sachsen- Anhalt. Jugendliche, die erstmalig oder wegen leichter bis hin zu Delikten im Grenzbereich der mittleren Kriminalität auffällig geworden sind, können durch die zuständige Staatsanwaltschaft an das Schülergremium vermittelt werden.
Das Projekt entstand auf Initiative des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://mj.sachsen-anhalt.de/aktuelles/pressemitteilungen?tx_tsarssinclude_pi1%5Baction%5D=single&tx_tsarssinclude_pi1%5Bcontroller%5D=Base&tx_tsarssinclude_pi1%5Buid%5D=653393&cHash=0fec8d287c0b08b40fbd299ddc07a8bf