Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen entscheidet ein Begleitausschuss, der als strategisch handelndes, zentrales Gremium bei der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ fungiert. Die Fach- und Netzwerkstelle der „Partnerschaften für Demokratie“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld unterstützt sie bei der Planung und Beantragung von Projekten. Sie ist der zentrale Ansprechpartner für alle am Aktions- und Initiativfond Interessierte.
Basierend auf den Erfahrungen des Förderjahres 2015 wurden die Förderrichtlinien für 2016 für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld angepasst. So können aus dem Aktionsfonds Einzelprojekte mit bis zu 3000 € gefördert werden. Integrierte Projekte mit mindestens zwei Partnern können bis zu 5000 € Unterstützung erhalten. Speziell für kurzfristige Kleinstprojekte sind im Rahmen des Initiativfonds bis zu 300 € an Förderung möglich. Weitere Details entnehmen sie bitte den Richtlinien zur Förderung:
Die Antragsphasen 2016 sind abgeschlossen. Die Termine für 2017 werden durch den Landkreis bekanntgegeben.
Mögliche förderfähige Maßnahmen können sein:
- Patenschaften von ausländischen Studierenden für ausländische Studierende und/oder Kinder und Jugendliche im Gemeinwesen (runder Tisch der Vielfalt als Mitorganisator und Netzwerkpartner)
- Willkommensprojekte für Geflüchtete oder (Arbeits)Migranten (im Staddteil, im Verein, in Initiative. in der Kirchgemeinde …)
- Aktionen zum Erwerb und zur Verteidigung des Titels "Schule ohne Rassismus" und des Titels "Stadt ohne Rassismus"
- Aktionen zur historischen Auseinandersetzung mit Demokratie und Toleranz (Zeitzeugenaktionen, Aktionen in der jüdischen Synagoge oder mit dem Katharina Verein)
- Aktionen zur aktuellen Auseinandersetzung mit Demokratie (Ausgrenzung ; (Cyber)Mobbing; Homophobie oder -Rechtsextremismus; Salafismus; Reichsbürger)
- Maßnahmen zur demokratische Teilhabe – wie U 18 oder U 16 Wahl oder Jugenddemokratieforen
- Einbindung lokaler Wirtschaft, beispielsweise über "Aktion Noteingang" & Aktionen zur Fachkräftesicherung, sowie zur Vermittlung von Ausbildungsstellen für Jugendliche mit Migrationshintergrund
- Jugendaktionen für Demokratie in Sport-, Heimat-, Kultur- oder Naturvereinen
- Patenschaftsprojekte von Familien von Geflüchteten und mit Geflüchteten
- Aktionen zur Umsetzung und Realisierung der UN-Behindertenkonvention, eingeschlossen der Aktion des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
- Aktionen zur Gleichstellung und Bekämpfung von physischer und psychischer Gewalt gegen Mädchen/Frauen
Anträge auf sind ebenfalls in schriftlicher und digitaler Form unter der Verwendung des Antragsformulars an die externe Fachstelle zu richten. Dies sollte spätestens 2 Tage vor Projektbeginn erfolgen.
Die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrages wird zeitnah nach dem Beschluss durch die externe Fachstelle mitgeteilt.