Den lokalen Partnerschaften für Demokratie stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds, in Höhe von 24.000 € zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können.

Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen entscheidet ein Begleitausschuss, der als strategisch handelndes, zentrales Gremium bei der Umsetzung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ fungiert. Die Fach- und Netzwerkstelle der „Partnerschaften für Demokratie“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld unterstützt sie bei der Planung und Beantragung von Projekten. Sie ist der zentrale Ansprechpartner für alle am Aktions- und Initiativfond Interessierte.

Basierend auf den Erfahrungen des Förderjahres 2015 wurden die Förderrichtlinien für 2016 für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld angepasst. So können aus dem Aktionsfonds Einzelprojekte mit bis zu 3000 € gefördert werden. Integrierte Projekte mit mindestens zwei Partnern können bis zu 5000 € Unterstützung erhalten. Speziell für kurzfristige Kleinstprojekte sind im Rahmen des Initiativfonds bis zu 300 € an Förderung möglich. Weitere Details entnehmen sie bitte den Richtlinien zur Förderung:
   

Die Antragsphasen 2016 sind abgeschlossen. Die Termine für 2017 werden durch den Landkreis bekanntgegeben.

Mögliche förderfähige Maßnahmen können sein:

  • Patenschaften von ausländischen Studierenden für ausländische Studierende und/oder Kinder und Jugendliche im Gemeinwesen (runder Tisch der Vielfalt als Mitorganisator und Netzwerkpartner)
  • Willkommensprojekte für Geflüchtete oder (Arbeits)Migranten (im Staddteil, im Verein, in Initiative. in der Kirchgemeinde …)
  • Aktionen zum Erwerb und zur Verteidigung des Titels "Schule ohne Rassismus" und des Titels "Stadt ohne Rassismus"
  • Aktionen zur historischen Auseinandersetzung mit Demokratie und Toleranz (Zeitzeugenaktionen, Aktionen in der jüdischen Synagoge oder mit dem Katharina Verein)
  • Aktionen zur aktuellen Auseinandersetzung mit Demokratie (Ausgrenzung ; (Cyber)Mobbing; Homophobie oder -Rechtsextremismus; Salafismus; Reichsbürger)
  • Maßnahmen zur demokratische Teilhabe – wie U 18 oder U 16 Wahl oder Jugenddemokratieforen
  • Einbindung lokaler Wirtschaft, beispielsweise über "Aktion Noteingang" & Aktionen zur Fachkräftesicherung, sowie zur Vermittlung von Ausbildungsstellen für Jugendliche mit Migrationshintergrund
  • Jugendaktionen für Demokratie in Sport-, Heimat-, Kultur- oder Naturvereinen
  • Patenschaftsprojekte von Familien von Geflüchteten und mit Geflüchteten
  • Aktionen zur Umsetzung und Realisierung der UN-Behindertenkonvention, eingeschlossen der Aktion des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
  • Aktionen zur Gleichstellung und Bekämpfung von physischer und psychischer Gewalt gegen Mädchen/Frauen
Anträge auf Förderung aus dem Aktionsfond sind in schriftlicher und digitaler Form unter der Verwendung des Antragsformulars an die externe Fachstelle zu richten. Der Begleitausschuss tagt zu festen Zeiten im Jahr. Im Vorfeld müssen die Anträge inhaltlich und mit Hinblick auf die Kostenkalkulation geprüft werden, woraus sich eine Entscheidungsempfehlung für den Begleitausschuss ergibt.

Anträge auf sind ebenfalls in schriftlicher und digitaler Form unter der Verwendung des Antragsformulars an die externe Fachstelle zu richten. Dies sollte spätestens 2 Tage vor Projektbeginn erfolgen.

Die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrages wird zeitnah nach dem Beschluss durch die externe Fachstelle mitgeteilt.