WAS sind ANSTIFTER-Projekte?

Anstifter-Projekte sind einzelne, schulbezogene, zeitlich begrenzte Vorhaben und Projekte zur Sicherung des individuellen Schulerfolgs.

Lassen Sie sich ANSTIFTEN!
Entdecken Sie spannende Beispielprojekte aus dem Schuljahr 2016/2017.

Die sozialpädagogischen Einzelmaßnahmen können innerhalb und außerhalb von Schulen sowie schulübergreifend durchgeführt werden. Die Projektinhalte sollen sich am Leitbild bzw. am Schulprogramm der jeweiligen Schule orientieren. Die finanziellen Mittel werden von der Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ausgegeben. Die Entscheidung zur Förderung des Antrags wird durch ein fachliches Gremium getroffen. Als Grundlage dient die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“.

WOFÜR können Anträge gestellt werden?

Schwerpunktthemen Schuljahr 2017/2018
  • Inklusion
  • Individualisierung von Lernprozessen
  • Förderung sozialer Kompetenzen
Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte.

WER kann Anträge stellen?

Schulen in Kooperation mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, mit gemeinnützigen Vereinen (bspw. Schulförderverein) oder mit Einzelpersonen können Anträge einreichen. Schulen, die bisher keine Unterstützung durch Schulsozialarbeit erhalten, werden insbesondere dazu aufgerufen Anträge einzureichen.

BIS WANN können Anträge gestellt werden?

Die Antragsfrist für den Förderzeitraum im Schuljahr 2017/18 endete am 14. Juni 2017.

WAS sind ANSTIFTER-Projekte?

Anstifter-Projekte sind einzelne, schulbezogene, zeitlich begrenzte Vorhaben und Projekte zur Sicherung des individuellen Schulerfolgs.

Lassen Sie sich ANSTIFTEN!
Entdecken Sie spannende Beispielprojekte aus dem Schuljahr 2016/2017 und dem Schuljahr 2017/18.

Inhaltliche Ausgestaltung

Die ANSTIFTER-Projekte sollen sich hinsichtlich ihrer Ziele und Zielgruppe insbesondere direkt oder indirekt auf schulabrechende, schulverweigernde und besonders gefährdete bzw. benachteiligte Schüler*innen ausrichten. Die sozialpädagogischen Einzelmaßnahmen können innerhalb und außerhalb von Schulen sowie schulübergreifend durchgeführt werden. Tagesveranstaltungen sowie regelmäßige Angebote über das 2. Schulhalbjahr sind in der Ausgestaltung möglich.

WOFÜR können Anträge gestellt werden?

Schwerpunktthemen für das 2. Schulhalbjahr 2018/2019 sind:

a) individuelle Förderung von Schüler*innen

(bspw. Anti-Mobbing, soziales Kompetenztraining, Skill-Training (Einüben von Lernstoffen, Förderung für Versetzungsgefährdete) oder medienpädagogische oder kulturelle Projekte/Kurse in der unterrichtsfreien Zeit, etc.);

b) bedarfsorientierter Einsatz von zusätzlichem Personal

(bspw. für Diagnostik, notwendige Clearingverfahren, Entwicklung von Unterstützungsprogrammen);

c) bedarfsorientierte Fortbildungen für Lehrkräfte

(bspw. Erweiterung der Beratungskompetenz, Sensibilisierung und Entwicklung von Strategien zum Umgang sowie Prävention zum Thema Schulverweigerung & -abbruch, etc.);

d) Angebote für eine verbesserte Lehr- und Lernkultur

(bspw. aktive Elternarbeit, Vernetzung mit Gemeinwesen, individuelle Lern- und Entwicklungspläne, veränderte Lehr- und Lernmethoden, Schule als Lern- und Lebensort, etc.).


Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte.
Die Projektinhalte sollen sich am Leitbild bzw. am Schulprogramm der jeweiligen Schule orientieren.

WER kann Anträge stellen?

Schulen in Kooperation mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, mit gemeinnützigen Vereinen (bspw. Schulförderverein) oder mit Einzelpersonen können Anträge einreichen.

Schulen, die bisher keine Unterstützung durch Schulsozialarbeit erhalten, werden insbesondere dazu aufgerufen, Anträge einzureichen.

WELCHE Mittel können beantragt werden?

Pro Projekt können bis zu 2.000 € durch die Schule und einen Kooperationspartner beantragt werden. Bei mehrfacher Antragsstellung durch eine Schule wird nach Absprache mit der Schule durch die Netzwerkstelle (NWST) eine Priorisierung zunächst eines Projektes vorgenommen, um (aufgrund der begrenzten Fördermittel) möglichst viele Schulen im Landkreis eine Förderung zukommen zu lassen.
BIS WANN können Anträge gestellt werden?

Die Antragsfrist für den Förderzeitraum im Schuljahr 2018/19 endet am 22.01.2019.
Damit soll ein Projektstart zum 18. Februar 2019 für die Schulen ermöglicht werden.

ANSPRECHPARTNER für Unterstützung bei der Antragstellung

Conny Geißler und Juliane Metschies stehen Ihnen für eine inhaltliche Projektberatung per Mail, telefonisch und persönliche Beratungsgespräche in der Schule oder andernorts sehr gern zur Verfügung.

Für Fragen und Beratung zu finanziellen Aspekten steht Euch Steffi Hauck telefonisch im Büro unter: 03493 8276000 oder mobil 0157 58187305 zur Verfügung.

Eine zusammenfassende Übersicht zu den wichtigsten Informationen zu den ANSTIFTER-Projekten finden Sie hier.

Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung das online beschreibbare PDF-Dokument „Antrag auf Finanzierung“.

Den Antrag können Sie vorab per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern zur Vorprüfung an uns senden.

Den finalen Antrag benötigen wir postalisch bis zum 22. Januar 2019.

Dieser ist zu richten an:
Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“;
c/o Jugendclub ´83 e.V.
Kirchstraße 15, OT Bitterfeld
06749 Bitterfeld-Wolfen